AfD: Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens
- Auf ihrem Bundesparteitag im Juni 2025 hat die SPD beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Der Antrag wurde von den Delegierten des Parteitags einstimmig angenommen.
- Die bayerische AfD soll in das Extremistenverzeichnis des Freistaats aufgenommen werden, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann im Juni 2025 ankündigte. Damit soll Parteimitgliedern der Eintritt in den öffentlichen Dienst erschwert werden.
- Am 2. Mai 2025 hat der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt.
- Die AfD hat wenige Tage später Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Daraufhin hat der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben: Bis zu einer Gerichtsentscheidung in der Klage wird das Amt die AfD nicht offiziell als gesichert rechtsextremistisch führen, sondern weiterhin als Verdachtsfall.
- Die Landesorganisationen in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wurden vom Verfassungsschutz bereits davor als gesichert rechtsextrem betrachtet.
- Die AfD ist die größte Oppositionsfraktion im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2025 wurde sie zweitstärkste Kraft. Alle Wahlergebnisse lesen Sie hier.
- Ende Januar 2025 ist im Bundestag erstmals eine Mehrheit mithilfe der AfD zustande gekommen: Bei der Abstimmung ging es um einen Antrag der Union zu einer härteren Migrationspolitik.